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   VG München, 25.02.2021 - M 10 K 18.2153   

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VG München, 25.02.2021 - M 10 K 18.2153 (https://dejure.org/2021,7983)
VG München, Entscheidung vom 25.02.2021 - M 10 K 18.2153 (https://dejure.org/2021,7983)
VG München, Entscheidung vom 25. Februar 2021 - M 10 K 18.2153 (https://dejure.org/2021,7983)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 53 ff.; AufenthG § 11; AufenthG § 58 f.; AufenthG § 59 Abs. 3; AufenthG § 60 Abs. 7 S. 1
    Abschiebeschutz für wegen Straffälligkeit ausgewiesenen türkischen Staatsbürger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 10.07.2012 - 1 C 19.11

    Antrag; Äquivalenzgrundsatz; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches

    Auszug aus VG München, 25.02.2021 - M 10 K 18.2153
    Für die rechtliche Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Ausweisungsentscheidung ist auf die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung durch das Gericht abzustellen (BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - BVerwGE 143, 277 ff.).

    Dabei darf die auf der Grundlage aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Beurteilung, ob das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft darstellt, im Hinblick auf die erforderliche Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts den Rang des bedrohten Rechtsguts nicht außer Acht lassen, denn dieser bestimmt die mögliche Schadenshöhe (BVerwG, U. v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18; BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - BVerwGE 143, 277 ff.).

    Vorliegend sind die Schutzgüter der sexuellen Selbstbestimmung und der körperlichen und physischen Integrität gefährdet, die in der Hierarchie der in den Grundrechten enthaltenen Wertordnung einen sehr hohen Rang einnehmen (BVerwG, U.v. 10.7.2012 -1 C 19.11 - BVerwGE 143, 277 ff.).

    In der Gesamtabwägung aller gegenläufigen Belange ist die Ausweisung verhältnismäßig und "unerlässlich" im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (U.v. 8.12.2011 - Rs. C-371/08, Ziebell - NVwZ 2012, 422 Rn. 86; BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19/11 - BeckRS 2012, 56736).

  • VGH Bayern, 28.06.2016 - 10 B 15.1854

    Teilerfolg der Berufung hinsichtlich der Befristung der Wirkungen der Ausweisung

    Auszug aus VG München, 25.02.2021 - M 10 K 18.2153
    Bei der Prognose, ob eine Wiederholung vergleichbarer Straftaten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit droht, sind die besonderen Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Höhe der verhängten Strafe, die Schwere der konkreten Tat, die Umstände ihrer Begehung, das Gewicht des bei einem Rückfall bedrohten Rechtsguts sowie die Persönlichkeit des Täters und seine Entwicklung und Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt (BayVGH, U.v. 28.06.2016 - 10 B 15.1854 - BeckRS 2016, 50099).

    Selbst wenn der Kläger ein (zielstaatsbezogenes) Abschiebungsverbot gelten machen könnte, verlöre die Ausweisung dadurch nicht ihre ordnungsrechtliche Funktion, da sie jedenfalls den Aufenthaltstitel des Klägers zum Erlöschen bringt und ihn dadurch u.a. in seiner Reise- und Bewegungsfreiheit einschränkt (Vgl. BayVGH, U.v. 28.6.2016 - 10 B 15.1854 - juris).

  • EuGH, 08.12.2011 - C-371/08

    Ziebell - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    Auszug aus VG München, 25.02.2021 - M 10 K 18.2153
    Demzufolge kann der Kläger gemäß § 53 Abs. 3 AufenthG i.V.m. Art. 14 Abs. 1 ARB 1/80 nur ausgewiesen werden, wenn sein persönliches Verhalten gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft der Bundesrepublik Deutschland darstellt und die Maßnahme für die Wahrung dieses Interesses unerlässlich ist (EuGH, U.v. 8.12.2011 - Rs. C-371/08, Ziebell - NVwZ 2012, 422).

    In der Gesamtabwägung aller gegenläufigen Belange ist die Ausweisung verhältnismäßig und "unerlässlich" im Sinne der Rechtsprechung des EuGH (U.v. 8.12.2011 - Rs. C-371/08, Ziebell - NVwZ 2012, 422 Rn. 86; BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19/11 - BeckRS 2012, 56736).

  • BVerwG, 13.12.2012 - 1 C 20.11

    Antrag; Assoziationsrecht; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Ausweisung;

    Auszug aus VG München, 25.02.2021 - M 10 K 18.2153
    a) Die Entscheidung der Ausländerbehörde darüber, ob der Ausländer eine (schwerwiegende) Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt, ist in vollem Umfang gerichtlich überprüfbar, ohne dass dabei eine Bindung an strafgerichtliche Vorgaben bestünde (BVerwG, U. v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - NVwZ 2013, 733; BayVGH, U.v. 30.10.2012 - 10 B 11.2744 - BeckRS 2012, 59963).

    Dabei hat sich die Länge der Frist an der prognostischen Einschätzung zu orientieren, wie lange das Verhalten des Klägers, das der zu spezialpräventiven Zwecken verfügten Ausweisung zu Grunde liegt, das öffentliche Interesse an der Gefahrenabwehr zu tragen vermag (BVerwG, U. v. 13.12.2012 - 1 C 20/11 - NVwZ 2013, 733).

  • BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvR 1169/84

    Volljährigenadoption I

    Auszug aus VG München, 25.02.2021 - M 10 K 18.2153
    Die in der Familie praktizierte sogenannte Hausgemeinschaft (vgl. BVerfG, B.v. 18.4.1989 - 2 BvR 1169/84 - BVerfGE 80, 81, 90) wurde zutreffend gesehen.
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus VG München, 25.02.2021 - M 10 K 18.2153
    Hiernach sind vor allem die Art und die Schwere der vom Ausländer begangenen Straftaten, die Dauer des Aufenthalts in dem Land, aus dem er ausgewiesen werden soll, die seit der Begehung der Straftat verstrichene Zeit und das seitherige Verhalten des Ausländers, die Staatsangehörigkeit der betroffenen Personen, die familiäre Situation des Ausländers, ob zu der Familie Kinder gehören und welches Alter diese haben, sowie das Maß der Schwierigkeiten, denen die Familienangehörigen voraussichtlich in dem Staat ausgesetzt wären, in den der Ausländer ausgewiesen werden soll, die Belange und das Wohl der Kinder und die Stabilität der sozialen, kulturellen und familiären Bindungen zum Gastland und zum Zielland zu berücksichtigen (EGMR, U.v. 18.10.2006 - 46410/99 - juris).
  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG München, 25.02.2021 - M 10 K 18.2153
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist in derartigen Fällen, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, das heißt, dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG, B.v. 17.08.2011 - 10 B 13/11 - juris Rn. 3 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 22.05.2012 - 1 C 6.11

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG München, 25.02.2021 - M 10 K 18.2153
    Dabei ist unter "Privatleben" die Summe der persönlichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Beziehungen zu verstehen, die für das Leben eines Menschen in der Gesellschaft konstitutiv sind und denen - angesichts der zentralen Bedeutung dieser Bindungen für die Entfaltung der Persönlichkeit eines Menschen - bei fortschreitender Dauer des Aufenthaltes wachsende Bedeutung zukommt (BVerwG, U.v. 22.5.2012 - 1 C 6/11 - BVerwGE 143, 150 ff.).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 10 B 13.11

    Abschiebungsverbot wegen Verschlimmerung einer Krankheit; richterliche Sachkunde

    Auszug aus VG München, 25.02.2021 - M 10 K 18.2153
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist in derartigen Fällen, dass sich die vorhandene Erkrankung des Ausländers aufgrund zielstaatsbezogener Umstände in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, das heißt, dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht (BVerwG, B.v. 17.08.2011 - 10 B 13/11 - juris Rn. 3 mit Verweis auf BVerwG, U.v. 17.10.2006 - 1 C 18/05 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 04.10.2012 - 1 C 13.11

    Ausweisung; türkischer Staatsangehöriger; Assoziationsrecht;

    Auszug aus VG München, 25.02.2021 - M 10 K 18.2153
    Dabei darf die auf der Grundlage aller Umstände des Einzelfalles vorzunehmende Beurteilung, ob das persönliche Verhalten des Betroffenen gegenwärtig eine tatsächliche und hinreichend schwere Gefahr für ein Grundinteresse der Gesellschaft darstellt, im Hinblick auf die erforderliche Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts den Rang des bedrohten Rechtsguts nicht außer Acht lassen, denn dieser bestimmt die mögliche Schadenshöhe (BVerwG, U. v. 4.10.2012 - 1 C 13.11 - juris Rn. 18; BVerwG, U.v. 10.7.2012 - 1 C 19.11 - BVerwGE 143, 277 ff.).
  • VGH Bayern, 30.10.2012 - 10 B 11.2744

    Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen

  • EuGH, 19.11.1998 - C-210/97

    Akman

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.06.1999 - 10 A 12674/98

    Magister; Verleihung; Aufbaustudiengang; Ausland; Jurist; Berufsausbildung;

  • VG München, 09.08.2023 - M 9 K 20.6275

    Ausweisung, Albanischer Staatsangehöriger, Drogendelikt, Freiheitsstrafe (3 Jahre

    Insbesondere bestehen vorliegend keine Abschiebungsverbote bezüglich Albanien, die über § 59 Abs. 3 Satz 2 AufenthG Berücksichtigung finden könnten (zur Frage, inwieweit ein bestehendes Abschiebungsverbot auch unter Berücksichtigung von § 59 Abs. 3 Satz 2 AufenthG zu einer - partiellen - Rechtswidrigkeit der Abschiebungsandrohung führen kann, VG München, U.v. 25.2.2021 - M 10 K 18.2153 - juris Rn. 67).
  • VG Hannover, 27.01.2022 - 5 B 5976/21

    Aufenthaltserlaubnis; Beteiligungserfordernis; Syrien; Zielstaatsbestimmung

    Auch wenn ein Abschiebungsverbot vorliegt, ist zwar der Staat, in den der Ausländer aufgrund des Abschiebungshindernisses nicht abgeschoben werden darf, gemäß § 59 Abs. 3 Satz 2 AufenthG ausdrücklich im Bescheid zu bezeichnen, die Abschiebungsandrohung aber nur insoweit rechtswidrig, wenn dies nicht erfolgt ist (Kluth, in: BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, 31. Ed., Stand: 1.10.2021, § 59 Rn. 33; VG München, Urteil vom 25.2.2021 - M 10 K 18.2153 -, juris Rn. 67; OVG Münster, Beschluss vom 27.7.2007 - 19 E 269/07 -, juris Rn. 6; VG Schleswig, Beschluss vom 19.7.2007 - 14 B 35/07 -, juris Rn. 15).
  • VG Cottbus, 29.07.2021 - 9 L 181/21
    Wenn dies nicht erfolgt ist, ist die Abschiebungsandrohung insoweit rechtswidrig; im Übrigen bleibt die Abschiebungsandrohung grundsätzlich wirksam, da sie auch ohne Zielstaatsbestimmung Verwaltungsaktcharakter hat (Zimmerer in BeckOK Migrations- und Integrationsrecht, Decker/Bader/Kothe, 7. Edition, Stand: 01.01.2021, § 59 Rn. 20; VG München, Urteil vom 25. Februar 2021 - M 10 K 18.2153 - juris Rn. 67; OVG Münster, Beschluss vom 27. Juli 2007 - 19 E 269/07 - juris Rn. 6; VG Schleswig, Beschluss vom 19. Juli 2007 - 14 B 35/07 - juris Rn. 15).
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